Dem Senat gehören sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen und der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zwei Studierende und die Frauenbeauftragte der Universität an. Als beratendes Mitglied kommt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Konvents der Promovierenden hinzu. Zu den Aufgaben des Senats gehören Beschlussfassungen über die Satzungen der Universität (insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen) und Stellungnahmen zu Vorschlägen für die Berufung von Professorinnen und Professoren. Außerdem gehören die gewählten Mitglieder des Senats kraft Amtes dem Universitätsrat an, der unter anderem die Mitglieder der Universitätsleitung wählt und über Änderungen der Grundordnung sowie die Einrichtung von neuen Studiengängen beschließt.